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"PEDELECS" oder E-Bikes mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h und einer Höchstleistung des Motors von 250 W, können mit einer Velovignette gefahren werden, ohne Führerausweis und ohne Helm ab 16 Jahre. Für diese E-Bikes brauchen nur noch Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren einen Führerausweis der Kategorie "M" für Mofa (nur theoretische Prüfung). Für die Kinder, die sich auf die Schule begeben, kann bei den Gemeinden eine Sonderbewilligung für niedrigerere Alter erhalten werden, in den Regionen, die schlecht in öffentlichem Verkehr versorgt sind.
Nach wie vor gelten als Mofa, E-Bikes bei denen die Motorunterstützung bei 25 km/h nicht abstellt (SPEED PEDELECS), sowie solche, welche nur mit Motor betrieben werden können (Gasgriff). Diese können nur mit einem Führerausweis "M" für Mofas oder für eine höhere Fahrzeugkategorie gefahren werden und benötigen ein Mofa-Nummerschild. Wenn diese eine Geschwindichkeit von 20 Km/h ohne pedalieren nicht überschreiten, hat es kein Helmpflicht.
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